Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Fensterglanz Reichert

 

1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von Fensterglanz Reichert, Inhaber Nils Reichert, gegenüber Privat- und Geschäftskunden im regionalen Einsatzgebiet. Leistungen:

Fensterreinigung

Rollladenreinigung

Glasversiegelung (nur in Verbindung mit Fensterreinigung)

Wintergartenreinigung (Glasflächen und Rahmen, keine Bodenreinigung)
 

2. Öffnungszeiten Die regulären Arbeitszeiten sind Montag bis Samstag von 8:00 bis 18:00 Uhr. Es werden keine Zuschläge für Abend- oder Wochenendtermine innerhalb dieser Zeiten erhoben.
 

3. Vertragsschluss Aufträge werden per Telefon, E-Mail, Website, WhatsApp oder persönlich vor Ort angenommen. Vor Beginn der Arbeiten wird ein individuelles Angebot erstellt, nachdem die zu reinigenden Objekte vor Ort besichtigt wurden. Eine mündliche Bestätigung des Angebots durch den Kunden reicht aus; im Anschluss wird eine schriftliche Angebotsbestätigung versendet. Mit Annahme des Angebots kommt der Vertrag zustande.
 

4. Zugang zum Objekt Der Kunde muss den Zugang zum Objekt sicherstellen – entweder durch Anwesenheit oder durch Schlüssel/Zugangscode. Bei Außenreinigungen genügt der Zugang zum umliegenden Gelände. Ist kein Zugang möglich, gilt die Regelung für kurzfristige Absagen gemäß Punkt 8.
 

5. Leistungsumfang und Material Die Reinigung umfasst Glasflächen, Rahmen und Fensterbänke. Verfärbungen oder Schäden, die nicht durch normale Reinigung zu entfernen sind, können nicht garantiert beseitigt werden. Material und ggf. Wasser werden vom Auftragnehmer gestellt; sofern möglich, wird Wasser des Kunden genutzt. Abwasser wird beim Kunden entsorgt.
 

Fliegengitter, Plissees, Rollos, Beklebungen und sonstige angebrachte Elemente Fliegengitter werden nur grob gereinigt (Abbürsten/Abklopfen) und ausschließlich, wenn sie bereits durch den Kunden ausgebaut oder durch einfache Handgriffe ohne Werkzeug entfernbar sind. Die Zustimmung zur Entfernung wird mit Auftragserteilung erteilt und gilt nur für leicht entfernbares Gitter oder andere leicht entfernbare Elemente. Plissees, Rollos, Folienbeklebungen oder andere fest angebrachte Elemente auf oder vor den Glasflächen werden grundsätzlich nicht demontiert – es sei denn, der Kunde stimmt einer Demontage ausdrücklich zu und die Entfernung ist ohne erheblichen Aufwand möglich. In solchen Fällen erfolgt die Reinigung nach vorheriger Absprache auch hinter den entfernten Elementen. Die Reinigung erfolgt ansonsten nur soweit möglich, ohne diese zu entfernen, und kann dadurch eingeschränkt sein. Einschränkungen durch fest verbaute oder nicht entfernbar montierte Elemente liegen nicht im Verantwortungsbereich von Fensterglanz Reichert. Für Beschädigungen an solchen Elementen wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.
 

Wintergartenreinigung erfolgt nur an Glasflächen und Rahmen. Der Kunde bestätigt mit Auftragserteilung, dass die Überdachung begehbar ist und vom Auftragnehmer betreten werden darf.
 

6. Witterungsbedingte Änderungen Innenreinigungen sind bei jeder Witterung möglich. Außenreinigungen sind bei Regen nur bedingt möglich und hängen von der Stärke des Niederschlags, Wind und der Lage der Fenster/Türen ab. Bei Frost ist eine Außenreinigung nicht möglich; es wird kurzfristig ein Ersatztermin vereinbart. Terminänderungen aufgrund ungeeigneter Witterung erfolgen kostenfrei und werden über das Kommunikationsmedium mitgeteilt, das zur Auftragserteilung genutzt wurde. Eine Verschiebung aufgrund ungeeigneter Witterung stellt keinen Mangel dar und berechtigt nicht zur Minderung des vereinbarten Preises.
 

7. Preise und Zahlungsbedingungen Die Preisberechnung erfolgt auf Basis der zu reinigenden Fläche (m²) sowie weiterer Faktoren wie Verschmutzungsgrad und Zugänglichkeit. Der Kunde erhält einen individuellen Pauschalpreis. Zahlung ist in bar oder per Überweisung möglich. Rechnungen enthalten einen QR-Code zur vereinfachten Überweisung; der Kunde ist verpflichtet, die Daten und den Verwendungszweck vor Ausführung zu prüfen. Zahlungsfrist: 7 Kalendertage ab Rechnungsdatum. Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch direkt nach Leistungserbringung; auf Wunsch auch in Papierform.
 

Anfahrt: Bis zu 15 km tatsächliche Strecke (nicht Luftlinie) sind im vereinbarten Preis enthalten. Danach wird eine Pauschale von 2,00 € pro angefangene 5 km berechnet. Die tatsächliche Strecke wird gemäß Routenplanung gängiger Navigationssoftware ermittelt.
 

Bei Berechnung einer Ausfallgebühr (siehe Punkt 8) werden die Anfahrtskosten ab dem 1. km der Fahrt nach den oben genannten Pauschalen berechnet.
 

8. Stornierung und Terminänderung durch den Kunden Eine kostenfreie Absage ist bis zwei Tage vor dem vereinbarten Termin, spätestens bis zum Ende des Geschäftstages, möglich. Bei kurzfristiger Absage oder wenn kein Zugang zum Objekt möglich ist, kann eine Ausfallgebühr in Höhe von 10 % der Auftragssumme zuzüglich der tatsächlich entstandenen Anfahrtskosten und Fahrtzeit berechnet werden. Die tatsächlich entstandenen Anfahrtskosten und Fahrtzeit werden nach den unter Punkt 7 genannten Anfahrtspauschalen berechnet. Der Kunde kann nachweisen, dass der tatsächliche Schaden geringer ist. Die Entscheidung über eine Gebühr hängt von den Gründen der Absage und der Möglichkeit einer zeitnahen Terminverschiebung ab.
 

9. Haftung Fensterglanz Reichert haftet nur für Schäden, die durch eigenes Verschulden verursacht wurden. Für Vorschäden an Glas, Rahmen oder anderen Bauteilen wird keine Haftung übernommen. Da Vorschäden unter Umständen erst nach der Reinigung sichtbar werden, ist eine Haftung hierfür ausgeschlossen. Eine Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zulässig. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
 

10. Mängel und Nachbesserung Mängel sind unverzüglich zu melden. Ist der Kunde bei der Reinigung anwesend, sollte die Meldung direkt erfolgen. Bei Abwesenheit des Kunden muss die Meldung spätestens am Kalendertag der Leistung erfolgen, da eine spätere Verschmutzung nicht als Mangel gilt. Besteht Grund zur Beanstandung, erfolgt eine kostenlose Nachbesserung.
 

11. Rabatte Rabatte werden individuell und nach Ermessen gewährt. Ein Anspruch auf Rabatte besteht nicht.
 

12. Datenschutz Es gelten die Datenschutzerklärungen Datenschutz Website und Datenschutz Kunden
 

13. Gerichtsstand Gerichtsstand ist der Firmensitz von Fensterglanz Reichert.
 

14. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.



 

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